COOKIE-LEISTe - Die 5 größten Fehler

Jeder kennt sie, keiner mag sie: Die Rede ist von der Cookie-Leiste, über die eine Einwilligung zum Setzen von Cookies eingeholt wird. Der Grund hierfür sind Urteile aus dem vergangenen Jahr von BGH und EuGH. ATRIVIO hat hierüber ausführlich in einem Onlineseminar berichtet und Tipps gegeben.

Wir klären in einer kleinen Serie über die Cookie-Leiste auf: Rechtlicher Hintergrund, praktische Doings.


Heute in Teil 1: Die 5 größten Fehler im Zusammenhang mit der Cookie-Leiste

RÜCKBLICK AUF DAS SEMINAR

Beim Seminar sprach unser ATRIVIO-Gesellschafter und Fachanwalt für IT-Recht Conrad Graf über die aktuelle Rechtssprechung des BGH und die EuGH-Urteile, die daraus resultierenden Folgen für die rechtskonforme Web-Analyse und die Risiken bei Verstößen. Außerdem wurden im Seminar Praxisbeispiele zum cookielosen Tracking aufgezeigt und diskutiert welche Lösungen es gibt, wenn man doch Cookies einsetzen will.

Gerne schicken wir Ihnen die Inhalte des Seminars noch einmal zu! Senden Sie uns einfach ganz bequem eine E-Mail über folgenden Link:

Fehler 1: Gar keine Cookie-leiste

Gar keine Cookie-Leiste brauchen Sie eigentlich nur, wenn Sie gar keine eigenen, oder technisch nur absolut notwendige Cookies setzen. Bei der Frage, was technisch notwendig ist, scheiden sich die Geister.

Vielleicht setzen Sie auch gar keine eigenen Cookies, haben aber Content von z.B. Google, Youtube, Adobe und anderen eingebunden und diese setzen ein Cookie beim Besuchen Ihrer Seite?


Unser Tipp: Analysieren Sie Ihre Seite und Ihre Plugins ganz genau. Nur wenn wirklich keine Cookies gesetzt werden, können Sie auf die Cookie-Leiste verzichten. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

Fehler 2: Opt-Out statt OPT-In

Ihre Besucher müssen einwilligen, dass Cookies gesetzt werden. Eine Einwilligung ist immer freiwillig und muss aktiv geschehen. Cookies zu setzen und den Besucher darauf hinzuweisen, dass er aktiv werden muss, wenn er keine möchte („Opt-Out“) ist nicht zulässig.

Fehler 3: Keine wirksame Einwilligung

Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.


Bei Cookie-Leisten wird dies vom Besucher etwa durch Anklicken eines Kästchens eingeholt, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert. Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person stellen keine Einwilligung dar.

Fehler 4: Cookies schon vorab gesetzt

Cookies dürfen erst gesetzt werden, nachdem der Besucher hierin eingewilligt hat. Ein häufiger Fehler ist, dass die Seite bereits Cookies gesetzt hat, ohne dass der Besucher eine Auswahl getroffen hat, und durch die Auswahl nur ein paar (aber nicht alle) Cookies betroffen sind.

Fehler 5: Kein Widerspruchsrecht

Eine Einwilligung darf nicht für alle Zeiten abgefragt werden, vielmehr muss der Besucher jederzeit die Möglichkeit haben, diese zu widerrufen. Hierüber ist der Besucher auch aufzuklären.


Häufig wird dies vergessen, die Cookies werden dem Besucher gesetzt, aber löschen kann er sie nicht mehr. Räumen Sie dem Besucher die technische Möglichkeit ein, den Cookies auch im Nachhinein zu widersprechen!


Unser Tipp: Wir sind Ihnen gerne behilflich bei der technischen Umsetzung einer Cookie-Leiste. Hier kommen keine Drittanwender-Plugins zum Einsatz, sondern eine auf Sie maßgeschneiderte, individuelle Lösung. Für die rechtliche Betreuung steht unsere Partner-Kanzlei (Fachanwälte für IT-Recht) gerne zur Verfügung!

UNSER SPEZIALIST FÜR IT-RECHT

Für weitere Informationen, Fragen zum aktuellen Gesetzesentwurf oder anderer rechtlicher Themen, melden Sie sich gerne bei mir!


CONRAD GRAF


conrad.graf@atrivio.de

0831 512 999 0

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