BARRIERE-
FREIHEIT Teil 2 –
ATRIVIO INFORMIERT

Der zweite Teil unserer Info-Reihe zum anstehenden Barrierefreiheitsgesetz (BFSG).

BARRIEREFREIER WEBAUFTRITT

Dass das BFSG verlangt, auch Hardware-Systeme sowie die dafür bestimmten Betriebssysteme wie Computer, Tablet oder Smartphone barrierefrei zu gestalten, wurde bereits gesagt. Während jedoch dieser Aspekt ein Fall für die Profis ist, lässt sich von allen Nutzer:innen nachvollziehen, was einen barrierefreien Webauftritt ausmacht. Dazu braucht es nur ein wenig Hintergrundwissen über die Hürden, denen Menschen mit sensorischen, kognitiven oder motorischen Einschränkungen beim Besuch einer Website begegnen können.

WEBDESIGN MIT EMPATHIE

Eine barrierefreie Website sollte für alle Menschen nutzbar sein – auch wenn sie Probleme haben mit ihrem Seh- oder Hörvermögen oder sogar mit dem Bedienen von Tastatur und Maus. Deshalb sollten auch Hilfsmittel wie Spracherkennungsprogramme und Head-Mousing, mit denen Nutzer:innen ohne Einsatz ihrer Hände navigieren können, beim Designen eines barrierefreien Webauftritts berücksichtigt werden.

WEB content accessibility guidelines (wcag)

In den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten, sind dazu 4 Grundsätze festgelegt:


  • Wahrnehmbar: Informationen und Interface müssen von allen Nutzer:innen aufgenommen werden können.
  • Bedienbar: Alle Funktionen der Website müssen für sie bedienbar sein, das Interface muss zugänglich, mögliche Interaktionen klar erkennbar sein.
  • Verständlich: Alle Informationen und die Art und Weise der Bedienung müssen für die Nutzer:innen leicht nachvollziehbar sein.
  • Robust: Wahrnehmung und Nutzung der Website muss mit einer großen Zahl von Geräten zuverlässig möglich sein.
01. Visuelle Barrierefreiheit

Versucht man also, sich in die Lage von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen hinein zu versetzen, so leuchten diese Grundsätze für eine visuelle Barrierefreiheit leicht ein:

  • Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrundfarben.
  • Vermeidung von reinen Farbunterscheidungen zur Übermittlung wichtiger Informationen.
  • Einsatz einer gut lesbaren Schrift – am besten ohne Serifen, mit festen Abständen zwischen den Buchstaben und vor allem vergrößerbar.
  • Bereitstellung von alternativen Texten zur Beschreibung von Bildinhalten, sogenannten Alt-Tags. Sie sollten sorgfältig und präzise formuliert sein – was im Übrigen nicht nur den Menschen zu Gute kommt, die das Bildschirmlayout nicht sehen können, sondern auch die SEOs der Seite verbessert und damit den Traffic.
02. AUDITIVE BARRIEREFREIHEIT

Für gehörlose oder hörgeschädigte Nutzer:innen sind folgende Voraussetzungen zur barrierefreien Nutzung von Audioinhalten unerlässlich:

  • Bei Videos die Einbindung von Untertiteln, die nicht nur den gesprochenen Text genau wiedergeben sondern auch Audioinformationen wie Musik oder Soundeffekte beschreiben sollten.
  • Bereitstellung von Transkriptionen für Audioinhalte wie Podcasts oder Hörbücher.
03. STRUKTURELLE BARRIEREFREIHEIT

Eine verständliche Navigation sowie eine logische Seitenstruktur sollten selbstverständlich sein und tragen allgemein zu einem positiven Nutzer:innen-Erlebnis bei. Deshalb sind die Lösungen der Digitalspezialist:innen von ATRIVIO schon jetzt klar strukturiert und intuitiv bedienbar. Einige zusätzliche Details sind im Hinblick auf die Barrierefreiheit dennoch zu beachten:

  • Ein strukturierter Seitenaufbau mit Überschriften, Listen und Absätzen ist Voraussetzung für eine barrierefreie Nutzung, er muss aber auch bei linearer Nutzung, zum Beispiel bei ausgeschaltetem Layout bzw. einer Sprachausgabe, schlüssig sein.
  • Unterstützung einer Navigation mit Screenreadern, Vergrößerungssystemen und anderen Hilfsmitteln, die das Springen innerhalb einer Seite ermöglichen.
  • Verwendung von klaren Beschriftungen für Navigationslinks und Tastaturzugänglichkeit. Das Navigationssystem der Website sollte über alle Seiten hinweg einheitlich sein, die verwendeten Symbole ebenso.
  • Bereitstellung alternativer Texte in leichter Sprache.
  • Automatische Navigation sowie selbstständig startende Musik und Videos sind für Nutzer:innen mit Einschränkungen verwirrend und deshalb zu vermeiden.
  • Und schließlich: Eine gleichwertige Bedienung des Seiteninhalts nur mit der Tastatur muss möglich sein.
WIE BARRIEREFREI IST IHRE HOMEPAGE?

Es gibt eine Vielzahl von Tools, die automatisierte Tests durchführen können, wie z.B. WebAIM, Achecker oder Google Lighthouse. Diese können jedoch nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit abdecken und machen zusätzliche manuelle Tests nötig.

Sie können Ihre Homepage auch erst einmal selbst anhand der oben aufgelisteten Kriterien kritisch beleuchten.

Oder Sie sprechen uns einfach an. Wir unterstützen Sie gerne.


Wenn Sie den ersten Teil unserer Info-Reihe noch einmal lesen möchten, klicken Sie bitte hier.

IHre Fragen. Unser Support.

Unser Know-how teilen wir gerne mit Ihnen und stehen Ihnen auch beim Thema Barrierefreiheit mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Ansprechpartnerin bei ATRIVIO:

CHRISTINA THANEL

christina.thanel@atrivio.de

Telefon: 0831 512999-16

Nach oben
Nach oben Hover